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Neue Auszubildende 2012

So gehen Sie bei der Erstunterweisung auf Nummer sicher

Neue Mitarbeiter erleiden öfter Arbeitsunfälle als andere, weil sie viele Gefahren an ihrem neuen Arbeitsplatz noch nicht kennen. Darum schreibt das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber vor, "die Neuen" vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zu hiermit verbundenen gesundheitlichen Gefahren und deren Vermeidung zu schulen (Erstunterweisung).

Inhalte:
- Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb

- 1. Hilfe (keine Sofortmaßnahmen)

- Brandschutz - Verhalten bei Brand, Explosion, Katastrophen¦

 - Allgemeine Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten in Werkstätten oder ggf. auch im Büro

- Jugendschutzgesetz

 

Wann: am 4. September 2012 von 9.00 - 13.00 Uhr

Wo: in der Kreishandwerkerschaft, Weinmarkt 15, 87700 Memmingen

Gebühr: für Mitgliedsbetriebe 49,- Euro/ Azubi; für Nichtmitglieder 69,- Euro inklusiv Zertifikat und Schulungsunterlagen.

 

Sie wünschen einen anderen Termin oder ein anderes Thema? Dann rufen Sie uns gleich unter 08331/ 8 31 93 93 an. .